IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 01/15

Zwischenprüfung “Tierpfleger/Tierpflegerin”
Fachrichtungsorientierte Prüfungsaufgaben ab Frühjahr 2016

Die schriftliche Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird seit dem Inkrafttreten der aktuellen Ausbildungsordnung am 01.08.2003 fachrichtungsübergreifend durchgeführt, d. h. in allen drei Fachrichtungen werden zu den Bereichen 1 Futter und Einstreu, 2 Reinigen und Desinfizieren, 3 Einrichten von Tierunterkünften und 4 Mitwirken bei Behandlungen die selben Prüfungsaufgaben gestellt. Dazu haben wir im Einvernehmen mit dem für die Erstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungsaufgaben zuständigen Fachausschuss im Prüfungskatalog für die Zwischenprüfungen entsprechende Rahmendaten festgelegt (u. a. Tierbeispiele und die jeweiligen Anteile der vier Prüfungsbereiche im Aufgabensatz) und zuletzt durch die IHK-Prüfungs-News 03/13 Hinweise zur bundeseinheitlichen Bewertung der Prüfungsleistungen gegeben.

Ungeachtet dessen, dass eine fachrichtungsübergreifende Zwischenprüfung mit der aktuellen Ausbildungsordnung konform ist, wurde insbesondere von Ausbildungsstätten der Fachrichtung „Zoo“ seit Langem eine schriftliche Zwischenprüfung mit stärker fachrichtungsbezogenen Prüfungsaufgaben angeregt. Insbesondere in den beiden Bereichen 1 Futter und Einstreu sowie 3 Einrichten von Tierunterkünften sei durch weiter differenzierte Tierbeispiele ein stärkerer Fachrichtungsbezug herstellbar. Dieser Auffassung können wir uns im Einvernehmen mit dem für die Erstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungsaufgaben zuständigen Fachausschuss und den Beiräten von AkA und ZPA Nord-West anschließen.

In Abstimmung mit dem für die Erstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungsaufgaben zuständigen Fachausschuss wird demnach die stärkere Fachrichtungsorientierung die Fachrichtung „Zoo“ betreffen. Die Prüfungsaufgaben werden sich auch weiterhin an den im Prüfungskatalog für die Zwischenprüfungen genannten Tierbeispielen orientieren, auch an Wildtierformen der dort genannten Tiere. In der Fachrichtung „Zoo“ sind damit beispielsweise Wildschwein, Przewalskipferd oder Mufflon gemeint. Um eine bessere Identifizierung der Fachrichtung „Zoo“ in der Zwischenprüfung zu erreichen, werden die bisher genannten Tierbeispiele hier nunmehr um den Europäischen Dachs, die Streifengans und den Uhu erweitert.

Die Prüfungsteilnehmer sollen in der Zwischenprüfung u. a. nachweisen, dass sie ihre entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen für die betriebliche Ausbildung sowie den Rahmenlehrplänen für den Berufsschulunterricht in den ersten 18 Monaten erworbenen Qualifikationen auf verschiedene zoorelevante Tierbeispiele anwenden können. Über die angegebenen Tierbeispiele für die Fachrichtung „Zoo“ hinaus sind keine speziellen Artenkenntnisse erforderlich. Sollte sich in Einzelfällen die Anwendung von Grundkenntnissen auf weitere zoorelevante Tierarten erstrecken, erhalten die Prüfungsteilnehmer in den Situationsbeschreibungen alle relevanten Informationen zur jeweiligen Tierart.

Auch in den maschinell auswertbaren Prüfungsaufgaben wird ca. ¼ der Aufgaben stärker fachrichtungsorientierte Themen enthalten, während die übrigen Aufgaben weiterhin fachrichtungsübergreifende Themen aufgreifen.
Diese Änderung wird erstmals der Aufgabenerstellung für die Zwischenprüfung Frühjahr 2016 zu Grunde gelegt.

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

http://www.ihk-zpa.de

in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 12.01.2015