IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 06/20
Bankkaufmann/Bankkauffrau – Eckwerte zur Neuordnung
Am 1. August 2020 tritt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleuteausbildungsverordnung – BankkflAusbV)“ in Kraft.
Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden von den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
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Konten führen und Anschaffungen finanzieren | 90 Minuten | Mischverfahren: ca. 70 % ungebundene Aufgaben ca. 30 % gebundene Aufgaben |
100 |
Zeitpunkt laut AO: | Im vierten Ausbildungshalbjahr |
Organ. Einbindung: | Zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst: Blockzuordnung wie bisherige Zwischenprüfung Bankkaufmann/Bankkauffrau |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 7 BankkflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fer-tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Ausbildungsmonate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. |
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereiche | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Vermögen aufbauen und Risiken absichern | 90 Minuten | Mischverfahren: ca. 70 % ungebundene Aufgaben ca. 30 % gebundene Aufgaben |
100 |
Finanzierungsvorhaben begleiten | 90 Minuten | Mischverfahren ca. 70 % ungebundene Aufgaben ca. 30 % gebundene Aufgaben |
100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | Gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar) | 100 |
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche in Teil 2: | 240 Minuten (Hinweis: Der Prüfungsbereich „Kunden beraten“ wird im Rahmen eines 30-minütigen Beratungsgesprächs als Gesprächssimulation geprüft.) |
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Prüfungsinhalte: | Gemäß § 9 Abs. 1 BankkflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Gemäß § 9 Abs. 2 BankkflAusbV sollen in Teil 2 der Abschlussprü-fung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbe-zogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Hand-lungsfähigkeit erforderlich ist. |
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Organ. Einbindung: | Abschlussprüfung Sommer/Winter: Zweiter Prüfungstag
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- Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer AO: | Herbst 2021 |
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: | Herbst 2021 |
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer AO: | Winter 2021/22 |
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: | Sommer 2023 |
- Prüfungskatalog
Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog wird auf Basis der Ordnungsmittel entwickelt und bezieht sich auf die schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht und ist über den U-Form Verlag in Solingen zu beziehen. Die AkA wird rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren.
Nürnberg, 6. Mai 2020