IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 07/17
Automobilkaufmann/Automobilkauffrau –
Eckwerte zur Neuordnung 2017
Am 01.08.2017 tritt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau (Automobilkaufleuteausbildungsverordnung – AutoKflAusbV)“ vom 28.02.2017 in Kraft. Neu ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf.
Auf der Basis der neuen Ausbildungsverordnung wurden von den IHKs in den zuständigen Gre-mien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenerstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse | 90 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 100 |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 8 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Aus-bildungsrahmenplan aufgeführten Inhalten entspricht. |
Zeitpunkt laut AO: | Soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden |
Prüfungstermine: | Abschlussprüfung Sommer/Winter: Erster Prüfungstag – 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr |
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen | 90 Minuten | Ungebunden | 100 |
Kaufmännische Unterstützungsprozesse | 90 Minuten | Ungebunden | 100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 100 |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 10 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalten entspricht. |
Prüfungstage: | 1 |
Prüfungstermine: | Abschlussprüfung Sommer/Winter: Zweiter Prüfungstag – Beginn (analog Kfm. f. Versicherungen und Finanzen) um 10:15 Uhr (zweimal 90 Minuten ungebundene Prüfungsbereiche); Pause; 14:00 Uhr Beginn Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)). |
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche: | 240 Minuten (Der Prüfungsbereich „Kundendienstprozesse“ wird mündlich im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs geprüft) |
- Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer AO: | Abschlussprüfung Winter 2018/19 |
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: | Frühjahr 2018 |
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer AO: | Abschlussprüfung Sommer 2019 |
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: | Abschlussprüfung Sommer 2020 |
- Prüfungskatalog
Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog wird auf Basis der Ordnungsmittel entwickelt und bezieht sich auf die schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 veröffentlicht und ist über den U-Form Verlag in Solingen zu beziehen. Die AkA wird rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren. Ferner ist eine Aktualisierung der AkA-Informationen Nr. 15
(Automobilkaufmann/-frau) geplant.
Nürnberg, 18. April 2017