IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 07/18
Schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf “Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr (AO 2017)
Am 1. August 2017 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr (Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung – ServKflLuftvAusbV)“ vom 29. März 2017 in Kraft getreten.
Die Bereitstellung der Aufgabensätze für die bundeseinheitlichen schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen erfolgt zentral durch die ZPA Nord-West.
Auf der Basis der neuen Ausbildungsordnung wurden die wesentlichen Eckdaten für die Durchführung der bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen ab Herbst 2018 bzw. Sommer 2019 von den zuständigen Gremien erarbeitet und vom Beirat der ZPA Nord-West für die Prüfungsorganisation festgelegt. Mit diesen nachfolgend in komprimierter Form aufgeführten Eckdaten können nun Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen entsprechend informiert werden.
In der Abschlussprüfung sollen die Prüfungsbereiche „Abfertigungsprozesse“ und „Luftverkehrswirtschaft“ offen/ungebunden mit komplexen Aufgabenstellungen handlungs-, kompetenz- und deutlich stärker belegorientiert geprüft werden. Der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ soll mit maschinell auswertbaren Aufgaben geprüft werden, ebenso die Prüfungsbereiche „Passagierprozesse“ und „Personalwirtschaft“ der Zwischenprüfung. Wegen der zahlreichen Belege, die zur Bearbeitung der Aufgaben simultan zu verwenden sind, werden die Prüfungen nach der neuen Ausbildungsordnung mit gedruckten Aufgaben- und Bearbeitungsbögen und nicht als On-Screen-Prüfung durchgeführt.
1. Zwischenprüfung
1.1 Prüfungstermin
Für den Beruf Servicekaufmann/ Servicekauffrau im Luftverkehr (AO 2017) wird erstmals für die schriftliche Zwischenprüfung im Herbst 2018 am 26. September 2018 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt. Es wird ausschließlich zum Herbsttermin jeweils ein neuer Aufgabensatz für die schriftliche Zwischenprüfung vorgelegt. Die Zwischenprüfung findet im ersten Block statt, Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.
1.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Für die schriftliche Zwischenprüfung schreibt die Ausbildungsordnung eine Prüfungszeit von jeweils 60 Minuten für die Prüfungsbereiche „Passagierprozesse“ und „Personalwirtschaft“ vor, demnach beträgt die Prüfungszeit insgesamt 120 Minuten.
Der Aufgabensatz umfasst ca. 30 gebundene und ungebundene Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantwort-, Zuordnungs-, Reihenfolge-, und Rechenaufgaben). Alle Aufgaben werden mit der gleichen Punktzahl bewertet.
1.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten weitgehend handlungsorientierte Aufgaben, da nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die Befähigung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren auch in der Zwischenprüfung nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.
1.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 8 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Zwischenprüfung auf die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen relevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsrahmenplan sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
1.5 Prüfungskatalog
Ein Prüfungskatalog zur schriftlichen Zwischenprüfung wird derzeit im Fachausschuss erarbeitet und voraussichtlich im November 2018 beim U-Form-Verlag bestellbar sein.
2. Abschlussprüfung
2.1 Prüfungstermin
Für den Beruf Servicekaufmann/ Servicekauffrau im Luftverkehr (AO 2017) wird erstmals für die schriftliche Abschlussprüfung im Sommer 2019 am 8. Mai 2019 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt. Die Abschlussprüfung findet im Sommer- und im Wintertermin jeweils am zweiten Prüfungstag statt. Prüfungsbeginn ist jeweils um 08:00 Uhr.
2.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Für die schriftliche Abschlussprüfung schreibt die Ausbildungsordnung eine Prüfungszeit von insgesamt 240 Minuten vor, die sich in der folgenden Struktur auf die drei schriftlichen Prüfungsbereiche verteilt:
Abfertigungsprozesse offen/ungebunden 120 Minuten
Luftverkehrswirtschaft offen/ungebunden 60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde gebunden/ungebunden 60 Minuten
(maschinell auswertbar)
2.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten komplexe, handlungs-, kompetenz- und belegorientierte Aufgabenstellungen, mit denen nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.
2.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 12 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung auf alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
2.5 Prüfungskatalog
Ein Prüfungskatalog zur schriftlichen Abschlussprüfung wird derzeit im Fachausschuss erarbeitet und voraussichtlich im November 2018 beim U-Form-Verlag bestellbar sein.
3. Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Die ZPA Nord-West wird für eine Übergangszeit Prüfungsaufgaben parallel nach alter und neuer Ausbildungsordnung wie folgt bereitstellen:
Erste Zwischenprüfung nach neuer AO: Herbst 2018
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: Herbst 2018
Erste Abschlussprüfung nach neuer AO: Sommer 2019
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: Sommer 2019
Köln, 27.06.2018