IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 10/16
Medienkaufmann/Medienkauffrau Digital und Print (Abschlussprüfung)
Ergänzung zur IHK-Prüfungsnews Nr. 10/14
Im Ausbildungsberuf „Medienkaufmann/Medienkauffrau Digital und Print“ gilt seit der Abschlussprüfung Winter 2015/16 die gesetzlich taggenau vorgeschriebene Berechnungsmethode bei Verzugszinsen nach §§ 187, 188 BGB (act/act). Siehe IHKPrüfungsnews Nr. 10/14 vom 14.11.2014.
Ab der Abschlussprüfung Sommer 2017 wird diese Berechnungsmethode auch den Lagerkennziffern und dem Effektivzinssatz bei Skonto-Gewährung zugrunde gelegt. Die einheitliche Berechnungsmethode act/act schafft eine bessere Übersicht für die Prüfungsteilnehmer und ist nachgewiesen in der Praxis angewandt.
Lagerkennziffern
Folgende Formel wird künftig verwendet werden:
Durchschnittliche Lagerdauer in Tagen = 365(366) / LUG
Beispiel:
Bei einer Lagerumschlagsgeschwindigkeit (LUG) von „5“ ergibt sich eine
durchschnittliche Lagerdauer in Tagen von 365 / 5 = 73 (kein Schaltjahr)
Effektivverzinsung
Folgende Formeln werden zukünftig verwendet werden:
1. Möglichkeit (kaufmännische Überschlagsrechnung):
X = Skontosatz x 365(366) / Kredittage
Beispiel
Berechnung der Kredittage für die Zahlungsbedingung 30 Tage Ziel oder 2,00 % Skonto bei Zahlung innerhalb von acht Tagen. Es liegt kein Schaltjahr vor.
X = 2 × 365 / 22 = 33,18 % effektiver Jahreszins
2. Möglichkeit
p = Z x 100 × 365(366) / K x t
Für einen konkreten Rechnungsbetrag in Höhe von 3.000,00 EUR zu der oben angegebenen Zahlungsbedingung ergibt sich
Z= Skontoabzug: 2,00 % von 3.000,00 EUR = 60,00 EUR
K = Überweisungsbetrag am achten Tag: 3.000,00 EUR – 60,00 EUR = 2.940,00 EUR
p = 60 × 100 × 365 / 2940 × 22 = 33,86 % effektiver Jahreszins
Hinweis
Siehe auch www.zinsmethoden.de
Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter
http://www.ihk-zpa.de
in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.
Köln, 18.11.2016