IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 10/16

Medienkaufmann/Medienkauffrau Digital und Print (Abschlussprüfung)
Ergänzung zur IHK-Prüfungsnews Nr. 10/14

Im Ausbildungsberuf „Medienkaufmann/Medienkauffrau Digital und Print“ gilt seit der Abschlussprüfung Winter 2015/16 die gesetzlich taggenau vorgeschriebene Berechnungsmethode bei Verzugszinsen nach §§ 187, 188 BGB (act/act). Siehe IHKPrüfungsnews Nr. 10/14 vom 14.11.2014.

Ab der Abschlussprüfung Sommer 2017 wird diese Berechnungsmethode auch den Lagerkennziffern und dem Effektivzinssatz bei Skonto-Gewährung zugrunde gelegt. Die einheitliche Berechnungsmethode act/act schafft eine bessere Übersicht für die Prüfungsteilnehmer und ist nachgewiesen in der Praxis angewandt.

Lagerkennziffern
Folgende Formel wird künftig verwendet werden:

Durchschnittliche Lagerdauer in Tagen = 365(366) / LUG

Beispiel:
Bei einer Lagerumschlagsgeschwindigkeit (LUG) von „5“ ergibt sich eine
durchschnittliche Lagerdauer in Tagen von 365 / 5 = 73 (kein Schaltjahr)

Effektivverzinsung
Folgende Formeln werden zukünftig verwendet werden:

1. Möglichkeit (kaufmännische Überschlagsrechnung):

X = Skontosatz x 365(366) / Kredittage

Beispiel
Berechnung der Kredittage für die Zahlungsbedingung 30 Tage Ziel oder 2,00 % Skonto bei Zahlung innerhalb von acht Tagen. Es liegt kein Schaltjahr vor.

X = 2 × 365 / 22 = 33,18 % effektiver Jahreszins

2. Möglichkeit

p = Z x 100 × 365(366) / K x t

Für einen konkreten Rechnungsbetrag in Höhe von 3.000,00 EUR zu der oben angegebenen Zahlungsbedingung ergibt sich

Z= Skontoabzug: 2,00 % von 3.000,00 EUR = 60,00 EUR
K = Überweisungsbetrag am achten Tag: 3.000,00 EUR – 60,00 EUR = 2.940,00 EUR

p = 60 × 100 × 365 / 2940 × 22 = 33,86 % effektiver Jahreszins

Hinweis
Siehe auch www.zinsmethoden.de

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

http://www.ihk-zpa.de

in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 18.11.2016