IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 11/17
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel – Eckwerte zur Neuordnung
Am 01.08.2017 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung – VerkEHKflAusbV)“ vom 13.03.2017 in Kraft getreten. Zudem wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung“ vom 01.06.2017 erlassen, die am 09.06.2017 in Kraft getreten ist. Damit werden die bisherigen Regelungen der Erprobungsverordnung für diesen Ausbildungsberuf – insbesondere die gestreckte Abschlussprüfung – in Dauerrecht überführt.
Auf der Basis der neuen Ausbildungsordnung wurden von den IHKs in den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfungen erfolgt zentral durch die AkA.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Verkauf und Werbemaßnahmen | 90 Minuten | Ungebunden | 100 |
Warenwirtschaft und Kalkulation | 60 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 20 der Verordnung erstreckt sich Teil 1 der Abschlussprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 der Verordnung) für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. |
Zeitpunkt laut AO: | Die Teil 1-Prüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden |
Organ. Einbindung: | Abschlussprüfung Sommer und Abschlussprüfung Winter: Erster Prüfungstag – Prüfungsbeginn (wie bisher) um 08:00 Uhr (einmal 90 Minuten ungebunden und zweimal 60 Minuten gebunden – parallel zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-in) |
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche (Teil 1): | 210 Minuten |
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereiche | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Geschäftsprozesse im Einzelhandel | 120 Minuten | Ungebunden | 100 |
Prüfungsinhalte: | Gemäß § 25 der Verordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 der Verordnung) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. |
Organ. Einbindung: | Abschlussprüfung Sommer und Abschlussprüfung Winter: Zweiter Prüfungstag – Prüfungsbeginn (wie bisher) um 08:00 Uhr (120 Minuten ungebunden) |
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche (Teil 1 und Teil 2): | 330 Minuten (Der Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation wird mündlich im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs geprüft) |
Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Die AkA wird für eine Übergangszeit Prüfungsaufgaben parallel nach alter und neuer Ausbildungsordnung wie folgt bereitstellen:
Erste Teil 1-Prüfung nach neuer AO: | Abschlussprüfung Sommer 2018 |
Letzte Teil 1-Prüfung nach alter AO: | Abschlussprüfung Sommer 2019 |
Erste Teil 2-Prüfung nach neuer AO: | Abschlussprüfung Sommer 2018 |
Letzte Teil 2-Prüfung nach alter AO: | Abschlussprüfung Sommer 2021 |
Nürnberg, 10. August 2017