IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 12/19
Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce: Änderung des Prüfungsverfahrens in Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Die zuständigen Gremien der AkA haben die Änderung des Prüfungsverfahrens in den beiden Prüfungsbereichen „Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung“ (Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung) und „Geschäftsprozesse im E-Commerce“ (Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung) beschlossen.
Ab der Abschlussprüfung Sommer 2020 werden diese beiden Prüfungsbereiche mit einem Mischverfahren geprüft. Hierbei beinhalten die Aufgabensätze sowohl ungebundene als auch gebundene Teilaufgaben. Die Beantwortung der ungebundenen Aufgaben erfolgt durch freischriftlichen Eintrag des Prüflings in die dafür im Aufgabenbogen vorgesehenen Lösungszeilen/-tabellen. Bewertet werden diese ungebundenen Aufgaben von den Korrektoren der zuständigen Stellen. Bei den gebundenen Aufgaben sowie ungebundenen Aufgaben mit numerischen Lösungen trägt der Prüfling die Lösungen in die vorgegebenen Lösungskästchen auf dem beigefügten Lösungsbogen ein, der maschinell ausgewertet wird. Im Aufgabensatz sind diese Aufgaben mit dem Hinweis „Tragen Sie die Lösung in den Lösungsbogen ein“ deutlich gekennzeichnet.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung | 90 Minuten | Mischverfahren: ca. 50 % ungebundene Aufgaben, ca. 50 % gebundene Aufgaben |
100 |
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
---|---|---|---|
Geschäftsprozesse im E-Commerce | 120 Minuten | Mischverfahren: ca. 67 % ungebundene Aufgaben, ca. 33 % gebundene Aufgaben |
100 |
Kundenkommunikation im E-Commerce | 60 Minuten | 100 % ungebundene Aufgaben | 100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | 100 % gebundene und ungebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben | 100 |
Nürnberg, 16. Dezember 2019