Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Fotomedienfachmann
Fotomedienfachfrau
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Fotomedienfachmann
zur Fotomedienfachfrau
sind in einer Prüfungszeit von 120 Minuten ca. 53 Aufgaben aus
folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
1. Prüfungsbereich: 45 Minuten
Branche und Betrieb
01 | Leistungsangebot der Fotobranche darstellen |
02 | Arbeitsabläufe planen |
03 | Für die eigene Arbeit maßgebende arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Regelungen berücksichtigen |
2. Prüfungsbereich: 75 Minuten
Kommunikation und Verkauf
01 | Waren- und Produktkennzeichnungen im Verkaufsgespräch nutzen |
02 | Verkaufssituationen beurteilen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen |
03 | Verkaufsvorgänge abwickeln und dafür erforderliche Berechnungen durchführen |