Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Florist
Floristin
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Floristen
zur Floristin
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 | Berufsbildung; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Arbeits- und Tarifrecht; Personalwesen |
02 | Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit Umweltschutz, rationelle Energieverwendung |
03 | Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen |
04 | Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen |
05 | Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck |
06 | Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel |
07 | Beschaffen und Lagern von Waren; kaufmännische Steuerung und Kontrolle |
08 | Beratung und Verkauf |
09 | Berufsbezogenes Rechnen |
Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus den folgenden vier Aufgaben:
- | Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung |
- | Binden eines Kranzes |
- | Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen |
- | Wattieren, Abwickeln |