Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Fachkraft für Lagerlogistik

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zur Fachkraft für Lagerlogistik
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Prüfungsgebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
Lagerungsprozesse

01 Annahme von Gütern
02 Lagerung von Gütern

Arbeitsorganisatorische Abläufe

03 Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation (bei der Annahme von Gütern)
04 Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation (bei der Lagerung von Gütern)
05 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen (bei der Annahme von Gütern)
06 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen (bei der Lagerung von Gütern)

Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln

07 Einsatz von Arbeitsmitteln (bei der Annahme von Gütern)
08 Einsatz von Arbeitsmitteln (bei der Lagerung von Gütern)

Wirtschafts- und Sozialkunde

09 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
10 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
11 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
12 Umweltschutz

Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus einer Arbeitsaufgabe, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll:

1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung
2. Einlagern von Gütern nach Güterarten

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