Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Fachkraft für Lagerlogistik
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zur Fachkraft für Lagerlogistik
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Prüfungsgebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
Lagerungsprozesse
01 | Annahme von Gütern |
02 | Lagerung von Gütern |
Arbeitsorganisatorische Abläufe
03 | Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation (bei der Annahme von Gütern) |
04 | Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation (bei der Lagerung von Gütern) |
05 | Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen (bei der Annahme von Gütern) |
06 | Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen (bei der Lagerung von Gütern) |
Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln
07 | Einsatz von Arbeitsmitteln (bei der Annahme von Gütern) |
08 | Einsatz von Arbeitsmitteln (bei der Lagerung von Gütern) |
Wirtschafts- und Sozialkunde
09 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht |
10 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes |
11 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
12 | Umweltschutz |
Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus einer Arbeitsaufgabe, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll:
1. | Entladen und Kontrollieren einer Lieferung |
2. | Einlagern von Gütern nach Güterarten |