Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Gestalter für visuelles Marketing
Gestalterin für visuelles Marketing
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Gestalter für visuelles Marketing
zur Gestalterin für visuelles Marketing
ist die Zwischenprüfung in einer Prüfungszeit von insgesamt
180 Minuten durchzuführen.
In einer Prüfungszeit von ca. 90 Minuten ist eine praxisbezogene
Aufgabe in ungebundener Form zu bearbeiten. Diese bezieht sich
inhaltlich auf folgende Funktionen:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 | Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik |
02 | Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen |
03 | Visuelle Verkaufsförderung und Werbung |
04 | Entwurf und Planung |
05 | Umsetzung |
06 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
In einer Prüfungszeit von ca. 90 Minuten sind 45 Aufgaben in gebundener
Form aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes |
02 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen |
03 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
04 | Umweltschutz |
05 | Informations- und Kommunikationssysteme |
06 | Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte |