Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Kaufmann für Tourismus und Freizeit
Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit
zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
sind in einer Prüfungszeit von 120 Minuten ca. 60 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Gebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
Leistungserstellung
01 | Destination und Region |
02 | Leistungserstellung |
03 | Umweltschutz |
04 | Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung |
05 | Teamarbeit und Kooperation |
06 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben |
Rechnungswesen
07 | Betriebliches Rechnungswesen |
Arbeits- und Ablauforganisation
08 | Arbeitsorganisation |
09 | Informations- und Kommunikationssysteme |
10 | Datenschutz und Datensicherheit |
11 | Betriebliche Ablauforganisation |
Wirtschafts- und Sozialkunde
12 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes |
13 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft |
14 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |