Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 40 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
Gefährdungspotenziale erkennen
01 | Schutz und Sicherheit |
Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren
01 | Schutz und Sicherheit |
02 | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik |
03 | Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel |
Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen
04 | Verhalten und Handeln bei Schutz und Sicherheitsmaßnahmen |
05 | Teamarbeit und Kooperation |
06 | Kundenorientierte Kommunikation |
Rechtlichen Handlungsrahmen beachten
07 | Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste |
08 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht |
09 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs |
10 | Sicherheitsbereiche |
11 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
12 | Umweltschutz |