Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 40 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Funktionen laut Ausbildungsordnung
Gefährdungspotenziale erkennen

01 Schutz und Sicherheit

Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren

01 Schutz und Sicherheit
02 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik
03 Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel

Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen

04 Verhalten und Handeln bei Schutz und Sicherheitsmaßnahmen
05 Teamarbeit und Kooperation
06 Kundenorientierte Kommunikation

Rechtlichen Handlungsrahmen beachten

07 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
08 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
09 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
10 Sicherheitsbereiche
11 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
12 Umweltschutz

weiter zu Seite 2
DruckversionDruckversion